Ich bin als Rechtsanwalt spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Versicherungsvermittlern in den Bereichen separate Vergütungsvereinbarung, separate Vermittlungsvereinbarung, Kostenausgleichsvereinbarung, Nettopolice und Honorarberatung.
Sie als Versicherungsvermittler können dabei von mir Ihre persönliche Beratung, Betreuung und Vertretung in allen Fragen rund um das Versicherungsrecht und in den vorstehenden Bereichen erwarten.
Ich bin als deutscher Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht auf die Beratung und aussergerichtliche wie gerichtliche Vertretung von Versicherungsvermittlern in Deutschland spezialisiert. Insoweit übernehme ich Mandate aus Ihrem Tätigkeitsbereich als Versicherungsvermittler betreff das Versicherungsrecht und dabei insbesondere hinsichtlich der Bereiche separate Vergütungsvereinbarung, separate Vermittlungsvereinbarung, Kostenausgleichsvereinbarung, Honorarberatung, Nettopolice, Versicherungsvermittlung und Vermittlerrecht.
Dadurch bin ich im gesamten Spektrum des Privatversicherungsrechts tätig, mehrheitlich jedoch bezogen auf den allgemeinen Teil und das Recht der Lebensversicherung. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Rechtsbereich bezüglich der Vermittlung von kapitalbildenden Lebensversicherungen und Rentenversicherungen und den hiervon betroffenen weiteren Rechtsgebieten. Zu nennen sind insofern u.a. das Aufsichtsrecht, das Vermittlerrecht, das Vertriebsrecht und Teilbereiche des Steuerrechts.